FREIZEITASSISTENZ

Die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist ein wichtiges Fundament für alle Menschen, besonders für Menschen mit Behinderung. Wir von EVEREST positive assistant ermöglichen durch unsere Freizeitassistenz an diversen Aktivitäten teilnehmen zu können.

Unsere Begleitpersonen dienen der Förderung der Begegnung und des Umgangs mit nichtbehinderten Menschen sowie dem Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen.

Die Freizeitassistenz können Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“, „H“ und „B“)  bzw. geistig behinderte Menschen mit den Merkzeichen G, H und B, deren GdB auf 100 festgestellt wurde und die laut Bescheid des Versorgungsamtes als „geistig behinderte Menschen“ eingestuft sind oder deren geistige Behinderung auf andere Weise nachgewiesen wurde in Anspruch nehmen.

Diese Leistungen der Eingliederungshilfe nach  § 78 SGB IX sind  beim Bezirk Oberbayern zu beantragen oder rufen Sie uns unter der 0841 / 12 81 01 99 an.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich