ELTERNASSISTENZ

Das Wohl Ihres Kindes steht stets für uns an der Spitze. Mit unserer Unterstützung in Form der ELTERNASSISTENZ machen wir Ihre Familie zu unserer Priorität, wir halten Familien zusammen. Unsere Mitarbeiter*Innen werden zu verlässlichen Stützen die die Bedürfnisse Ihres Kindes nach Ihren Vorstellungen erfüllen.

Bei der ELTERNASSISTENZ nach §§ 53 und 54 SGB XII i. V. m. § 55 SGB IX handelt es sich um reine Assistenzleistungen, die die Entwicklung des Eltern-Kind-Verhältnisses nicht beeinträchtigen. Ziel ist dem Elternteil bei der Umsetzung der täglichen Betreuung zu helfen.

Die Assistenzkraft unterstützt lediglich bei Hausarbeiten, die das Kind betreffen

Die Leistung soll Eltern mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder Sinnesbeeinträchtigungen ermöglichen, eigenständig die Fürsorge für ihre Kinder zu übernehmen und die Defizite der Beeinträchtigung weitestgehend auszugleichen.

Unterstützung beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungs-aufnahme, bei der Körperhygiene, beim Tragen und Halten des Kindes. Assistenz bei Freizeitaktivitäten mit dem Kind, Unterstützung des Elternteils bei Arztbesuchen des Kindes und Begleitung zur Schule/Kita und Elternabende.

Unterstützende individuelle Hilfe bei der Wäschepflege des Kindes, beim Aufräumen der Kindersachen, bei der Nahrungszubereitung für das Kind, beim kindesbezogenen Einkauf und bei der Reinigung "rund um Ihr Kind".

Diese Leistungen der Eingliederungshilfe nach  § 78 SGB IX sind  beim Bezirk Oberbayern zu beantragen oder rufen Sie uns unter der 0841 / 12 81 01 99 an.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich