Die Berufsausbildungs- und Arbeitsassistenz von EVEREST positive assistant soll Menschen und auch jungen Menschen die aufgrund ihrer Behinderung eine Hilfestellung bei der Arbeitsausführung in Ihrer Ausbildung oder Beruf benötigen, ansonsten aber in der Lage sind, ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben dient die Berufsausbildung- und Arbeitsassistenz dem Ziel, einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu erlangen.
Voraussetzung ist stets, dass es um arbeitsplatzbezogene Unterstützung geht und diese notwendig ist. Als Arbeitnehmer*in ist der Mensch mit Schwerbehinderung gegenüber seiner / ihrer eigenen Tätigkeit verpflichtet, seine / ihre Arbeitsleistung persönlich zu erbringen. Die Berufsausbildung- und Arbeitsassistenz dient lediglich bei der Hilfestellung der Arbeitsausführung, nicht aber die Erledigung der vom / von der Arbeitnehmer*in mit Schwerbehinderung selbst zu erbringenden arbeitsvertraglichen Tätigkeit. Berufsausbildung- und Arbeitsassistenz ist dann notwendig, wenn weder die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung noch eine vom / von der Arbeitgeber*in bereitgestellte personelle Unterstützung ausreichen, um dem Menschen mit Schwerbehinderung die Ausführung der Arbeit in wettbewerbsfähiger Form zu ermöglichen.